Immobilienfonds

Ab 2009 werden offene Immobilienfonds noch attraktiver, da diese eingeschränkt oder überhaupt nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Aufgrund der weiterhin geltenden Spekulationsfrist für Immobilien von 10 Jahren, können danach Gewinne komplett steuerfrei realisiert werden.
Mit der Beteiligung an ausländischen Fonds können günstigere Steuersätze und Freibeträge dieser Länder genutzt werden. Der so genannte Progressionsvorbehalt, führte bisher besonders bei Anlegern mit hohen Einkommen zu positiven Effekten.
Durch die neue Abgeltungssteuer ab 2009 werden die Erträge und der Verkaufsgewinn ausländischer Objekte nach den meist günstigeren Steuersätzen des Auslandes versteuert. In Deutschland sind diese Erträge unabhängig von der Haltefrist steuerfrei. Diese steuerfreien Erträge unterliegen dann nicht mehr dem „Progressionsvorbehalt“, d.h. sie erhöhen nicht, wie in der Vergangenheit, den Steuersatz des Anleger in Deutschland.
Diese klare Besserstellung gegenüber den bisherigen Regelungen, ermöglicht den gezielten Ausbau des Sachwertanteil Ihres Vermögens.


