Denkmalgeschützte Immobilien

Steuervorteile durch Denkmalimmobilien

Die Denkmalschutzimmobilie als lukrative Kapitalanlage

Neben dem oft unverwechselbaren Charme alter Zeiten erwirbt man mit einer denkmalgeschützten vermieteten Immobilie auch eine – steuerlich betrachtet – besonders attraktive Kapitalanlage. Bei einer solchen Investition können die begünstigten Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich geltend gemacht werden (§7h,7i EStG). Seit Januar 2006 erhalten Denkmalschutzimmobilien die höchste Förderung im Immobiliensektor.

Die Denkmalschutzsanierung

Nach §7i EstG haben Investoren, die eine denkmalgeschützte Immobilie fremd vermieten die Möglichkeit, die förderungsfähigen Sanierungskosten über 12 Jahre zu 100 % abzusetzen. Von den förderungsfähigen Sanierungskosten können in den ersten 8 Jahren jeweils 9 % und in den darauf folgenden Jahren 7 % als Werbungskosten abgesetzt werden. Weiterhin sind die Anschaffungskosten über 40 bzw. 50 Jahre abzuschreiben. Es gelten hierbei die linearen Abschreibungen. Bei Immobilien bis Baujahr 1924 über 40 Jahre mit 2,5 % und für Objekte ab Baujahr 1925 über 50 Jahre mit 2 %.

Selbstnutzer profitieren vom Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG und können für 10 Jahre je 9 % der Sanierungskosten ansetzen.

Vorsicht bei Einstufung als Steuersparmodell § 15 b

Kleine Fehler in der Gestaltung können zu einer Einordnung als Steuersparmodell führen. Damit verliert man die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten mit denen aus anderen Einkunftsarten. Es gibt nur wenige spezialisierte Anbieter die alle Details beherrschen.
Ich arbeite nur mit erfahrenen Partnern, die in langjähriger Marktpräsenz ihre Leistungsfähigkeit und Seriosität unter Beweis gestellt haben.