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Abgeltungssteuer 2009 – Überblick und Lösungen für Geldanlagen in Sachwerte

Quelle: istockphoto-scibak
Seit dem 01.01.2009 ist die neue Abgeltungssteuer in Kraft. Die Abgeltungsteuer, die auf alle Erträge und Gewinne fällig wird, beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer von 8 oder 9 %. Das ergibt eine maximale Gesamtbelastung (bei 9 % Kirchensteuer) von 27,995 %.
Nun stellt sich für den Anleger der in Sachwerte investieren möchte die Frage, bei welchen Sachwerten sich die Abgeltungssteuer vermeiden oder reduzieren lässt. Denken Sie immer daran, dass steuerliche Aspekte nicht das entscheidende Kriterium bei Ihren Anlageentscheidungen sein sollten. Viel wichtiger ist die richtige Zusammenstellung der Anlagen, bezogen auf die aktuellen Entwicklungen der Finanzmärkte.
Nun stellt sich für den Anleger der in Sachwerte investieren möchte die Frage, bei welchen Sachwerten sich die Abgeltungssteuer vermeiden oder reduzieren lässt. Denken Sie immer daran, dass steuerliche Aspekte nicht das entscheidende Kriterium bei Ihren Anlageentscheidungen sein sollten. Viel wichtiger ist die richtige Zusammenstellung der Anlagen, bezogen auf die aktuellen Entwicklungen der Finanzmärkte.
Immobilien, Immobilienfonds (offene und geschlossene)
Vermietete Immobilien erlauben einen steuerfreien Verkauf nach einer Haltedauer von 10 Jahren. Selbst genutzte Immobilien bereits nach zwei Jahren.Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen dem persönlichen Steuersatz.
Bei den Immobilienfonds gelten seit 2009 sogar für den Anleger günstigere Regelungen:
Inländische Mieteinnahmen unterliegen nur dem, meist günstigeren, Abgeltungssteuersatz. Ausländische Mieteinnahmen sind bei Ausschüttung steuerfrei und es entfällt sogar der Progressionsvorbehalt. Bleiben Mieterträge im Fonds (thesaurierend) wird beim Verkauf Abgeltungssteuer fällig. Auch bei den Immobilienfonds bleibt es bei der Steuerfreiheit der Verkaufsgewinne nach 10 Jahren Haltedauer.
Fazit: Immobilien und Immobilienfonds als klassische Sachwerte zählen zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer und behalten die Möglichkeiten des steuerfreien Verkaufs.
Aktien
Es gelten hier die Regelungen der Abgeltungssteuer. Dividenden unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. Eingeschränkt wurden die Möglichkeiten der Verlustverrechnung für Käufe nach dem 1.1.2009. Diese dürfen nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Werbungskosten wie Fahrten zur Hauptversammlung sind nicht mehr abzugsfähig.Fazit: Der Sachwert Aktie wurde durch die Abgeltungssteuer klar schlechter gestellt.
Aktienfonds, ETFs (Exchange Traded Funds)
Dividenden und Kursgewinne von Aktienfonds sind für Anlagen ab dem 01.01.2009 voll abgeltungssteuerpflichtig. Privatanleger zahlen auf Dividenden und Kursgewinne 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Selbst bei thesaurierenden Investmentfonds, die nicht ausschütten, müssen die erzielten Gewinne regelmäßig zum Jahresende versteuert werden.Fazit: Aktienfonds und ETFs haben gegenüber den alten Regelungen klare Nachteile.
Tipp: Umgehen Sie die Abgeltungssteuer bei Fondssparplänen mit ungeförderten Riester Fondssparplänen! Hier die Details
Gold und Silber
Die Sachwerte Gold und Silber glänzen gerade in Krisenzeiten, wie wir sie aktuell erleben.Der Gesetzgeber hat entschieden für Edelmetalle keine Abgeltungssteuer zu fordern. Nach einer Spekulationsfrist von nur einem Jahr sind alle Gewinne steuerfrei. Ich habe zuverlässige Partner, über die Sie Edelmetalle zu sehr günstigen Konditionen erwerben können.
Fazit: Ich empfehle jedem Anleger, zur Zeit mehr als die klassischen 10 % in Edelmetallen zu halten. Bitte erwerben Sie diese nur in physischer Form und achten Sie auf sichere Lagerung. Selbst Silber kann ohne Mehrwertsteuer gekauft werden. Hier weitere Informationen
Geschlossene Fonds und Beteiligungen
Hier greifen sehr unterschiedliche Regelungen und es ist immer der Einzelfall zu prüfen. Komplett verschont von der Abgeltungssteuer bleiben Schiffsbeteiligungen, die aufgrund der Tonnagesteuer fast steuerfrei bleiben. Private Equity Fonds müssen auf Unternehmen die nach 2009 erworben wurden Abgeltungssteuer zahlen.Bei Flugzeugen, Schiffen, Containern und anderen beweglichen Wirtschaftsgütern bleibt es bei der Steuerfreiheit nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist.
Fazit: Geschlossene Fonds haben nur teilweise Nachteile durch die Abgeltungssteuer und bleiben eine der interessantesten Anlageformen. Achten Sie darauf, dass Sie sich dabei tatsächlich an Sachwerten beteiligen und nicht Zertifikate erwerben, die das Emittentenrisiko beinhalten.
Gerade aktuell ist die richtige Strategie der entscheidende Faktor für Ihre Geldanlagen. Ich bin für Sie da, und führe Sie mit qualifizierter Beratung sicher durch die kommenden Veränderungen der Finanzsysteme.
Ihr Michael Rehberger
Eingestellt am 17.01.2009 von M. Rehberger
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