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Abgeltungssteuer und Gold
Steuerfreiheit bei physischen Anlagen
Hohe Steuervorteile, beste Sicherheit und Klarheit hat der Käufer von physischem Gold. Dabei ist in vielen Fällen der Kauf und die Lagerung über Zollfreilager in der Schweiz eine kostengünstige und diskrete Variante. Für Silberinvestments entfällt dabei sogar die Mehrwertsteuer.Nach einer einjährigen Spekulationsfrist sind hier alle Gewinne komplett steuerfrei. Unterhalb der einjährigen Spekulationsfrist sind Verkaufsgewinne bis zur Freigrenze von 599.- Euro (private Veräußerungsgeschäfte) steuerfrei. Übersteigen die Gewinne 600 Euro, sind sie zu versteuern.
Steuerpflicht von Fonds- und ETF-Anteilen
In Deutschland sind Investmentfonds, die 100 % in physische Edelmetallanlagen investieren, nicht zugelassen. Jedoch gibt es entsprechende Fonds im Ausland (z. B. Lichtenstein und Schweiz). Hier beginnen die Regelungen schwammig zu werden. Voraussichtlich sind die Gewinne dann jährlich zu versteuern.Fehlen beim ausländischen Fonds die Angaben nach dem Investmentsteuergesetz, droht gar die Einstufung als intransparenter Fonds. Als Folge davon kann eine Strafsteuer von bis zu 70 % der Wertsteigerung zwischen zwei Kalenderjahren drohen. Als Minimum wird jedoch eine Pauschalsteuer von 6 % des Anlagebetrages fällig und zwar selbst dann, wenn überhaupt keine Gewinne erzielt wurden.
Bei ETFs und ETCs, die rechtlich Inhaberschuldverschreibungen sind, fällt auf Gewinne Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (plus Soli und Kirchensteuer) an. Dies kann bei hohen Steigerungen einen beträchtlichen Teil der Gewinne kosten.
Fazit
Nicht nur aus steuerlicher Sicht sondern aus vielen anderen Gründen sollten Anlagen in Edelmetallen über physischen Varianten getätigt werden. Wenn Sie rechtlich einwandfreie, sichere und günstige Quellen suchen, bin ich gerne für Sie da.Eingestellt am 24.05.2009 von M. Rehberger
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