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Abgeltungsteuer auf Goldanleihen – Physisches Gold und Silber bleibt steuerfrei
Anleger, die über Goldanleihen in das gelbe Edelmetall investieren, müssen künftig auf die Erträge Abgeltungssteuer zahlen. Das hat das Bundesfinanzministerium im Dezember 2009 entschieden.
Mit seiner Entscheidung setzt der Fiskus am 22.12.2009 einen Schlusspunkt hinter eine Debatte, die bereits im Sommer 2009 begonnen hatte. In einem internes BMF-Papier, wurde damals erwogen, Abgeltungssteuer auf Gewinne mit Gold-Anleihen wie dem Xetra-Gold oder dem ETF Securities mit Gold Bullion Securities zu erheben. Die Begründung: Entsprechende Einnahmen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen - und damit steuerpflichtig. Nun wurde mit der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums ein Schlusspunkt gesetzt.
Die Gerichte werden sich mit der Entscheidung befassen
Die Herausgeber entsprechender Produkte vertreten die Meinung, dass die Kursgewinne der Anleihen wegen der Hinterlegung mit physischem Gold und dem verbrieften Lieferanspruch nicht besteuert werden dürfen. Die Deutsche Börse Commodities (DBC) verwaltet, über die von ihr emittierte Goldanleihe Xetra-Gold, inzwischen über 36 Tonnen des Edelmetalls. Doch ob sich das Unternehmen vor Gericht durchsetzen kann, ist fraglich. Für Xetra-Gold Käufer bedeutet der Erlass auf jeden Fall Nachteile. Denn bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts, müssen sie auf Gewinne mit Goldanleihen die Abgeltungssteuer in Höhe von bis zu 28 Prozent abführen. Davon verschont bleiben lediglich Besitzer, die ihre die Papiere vor Ende 2008 gekauft und mindestens ein Jahr lang gehalten haben. Auch wer sich für die Anleihe Gold liefern lässt, statt das Papier zu veräußern, kommt im Fall von Gewinnen nicht um die Abgeltungssteuer herum.Der direkte physische Erwerb von Gold und Silber bleibt die sicherste Lösung
Durch den Verlust der Steuerfreiheit bei den Edelmetallanleihen ist der physische Direkterwerb von Gold oder Silber noch attraktiver. Hier gilt ausdrücklich die Steuerfreiheit aller Kursgewinne, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung mindestens ein Jahr verstrichen ist. Besonders interessant sind Lagerkonten in der Schweiz, die den Erwerb von Silber ohne Umsatzsteuer ermöglichen. Hier kann ich auf sehr kostengünstige Lösungen zugreifen.Für Anleger, die sich mit Gold und Silber Vermögenswerte schützen wollen, ist der physische Erwerb Direkterwerb damit auch steuerlich die sinnvollste Variante.
Gerne berate ich Sie persönlich bei konkreten Fragen und Anliegen.
Mit besten Grüßen
Michael Rehberger
Eingestellt am 25.01.2010 von M. Rehberger
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1 Kommentar zum Artikel "Abgeltungsteuer auf Goldanleihen – Physisches Gold und Silber bleibt steuerfrei":
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www.etf-indexfonds.de
und konkret zur Abgeltungssteuer
http://www.etf-indexfonds.de/exchange-traded-funds-etfs-und-die-abgeltungs-steuer/