Erbschaftsteuerreform - Schiffsbeteiligungen ermöglichen hohe Steuervorteile

Die Erbschaftsteuerreform macht Schiffsbeteiligungen um ein Vielfaches interessanter als sie es bereits sind. Nun denken aktuell viele bei Schiffsbeteiligungen an Meldungen über stark gesunkene Charterraten und Containerschiffe die wenig Beschäftigung haben. Doch Schiff ist nicht gleich Schiff und es gibt hier je nach Schiffstyp völlig unterschiedliche Marktsituationen. So sind zum Beispiel Multipurpose Schiffe, Plattformversorger oder Ankerziehschlepper nach wie vor sehr gefragt und teils langfristig verchartert. Das Angebot ist in diesem Segment, auf Jahre hinaus, geringer als die Nachfrage.


Neubewertung von Betriebsvermögen

Schiffsbeteiligungen werden durch die Reform ausdrücklich dem Betriebsvermögen zugeordnet. Die Bewertung des Betriebsvermögens hat sich vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Reform entscheidend geändert. So muss diesbezüglich in Zukunft zwischen der Regelverschonung und der Verschonungsoption unterschieden werden.

1. Regelverschonung

So bleiben durch die sogenannte Regelverschonung 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens (wie beispielsweise eine Schiffsbeteiligung) von der Steuer befreit, vorausgesetzt, dass der Erbe dieses sieben Jahre hält. Beim nicht begünstigten Teil des Betriebsvermögens - in diesem Fall die restlichen 15 Prozent - kommt zusätzlich ein Abzugsbetrag in Höhe von EUR 150.000 zur Anwendung. Überschreitet der 15-prozentige Anteil diese 150.000 Euro, so reduziert sich der Abzugsbetrag um 50 % dieses Wertes. Zu beachten ist, dass es bei Nichteinhaltung der Haltefrist zu einer Nachversteuerung kommt. Der Verschonungsabschlag fällt zeitanteilig, der Abzugsbetrag vollständig weg. Der Abzugsbetrag wird innerhalb von zehn Jahren einmal gewährt.

Zwei Beispiele zu Verdeutlichung

A. Der Wert der zu übertragenden Schiffsbeteiligung beträgt EUR 1.000.000. Der nicht begünstigte Teil, also 15 Prozent davon, liegt bei 150.000 EUR. Hier kommt der Abzugsbetrag voll zum Tragen, der Wert des steuerpflichtigen Betriebsvermögens ist Null, dem Erben steht die volle Million zu. Zum Vergleich: Wäre in diesem Fall ein Kapitalvermögen in Höhe von EUR 1.000.000 vererbt worden, läge der Nettozufluss nur bei 810.000 Euro.

B. Hier beträgt der Wert der zu übertragenden Schiffsbeteiligung EUR 3.000.000. Davon sind EUR 2.550.000 (85 Prozent) sind steuerfrei. Der den Abschlag übersteigende Betrag liegt bei 300.000 Euro. Fünfzig Prozent davon sind genau 150.000 Euro, so dass der Abzugsbetrag voll ausgeschöpft wird. Es bleibt bei einem steuerpflichtigen Betriebsvermögen in Höhe von EUR 450.000. Der Nettozufluss (Steuer beträgt EUR 67.500) liegt letztlich bei EUR 2.932.500. Auch hier der Vergleich zum Kapitalvermögen in gleicher Höhe: Hier beträgt der Nettozufluss "nur" 2.430.000 Euro (Steuer beträgt EUR 570.000).
(Die Beispiele gelten für die Steuerklasse I und einen bereits ausgeschöpften persönlichen Freibetrag.)

2. Verschonungsoption

Gänzlich von der Besteuerung befreit sind Erben, die das Betriebsvermögen mindestens zehn Jahre lang halten. Daher wird in diesem Fall auch von der "hundertprozentigen Verschonungsoption" gesprochen.

Nachversteuerung

In beiden Fällen gilt, dass von der Nachversteuerung abgesehen wird, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten in entsprechendes Vermögen investiert wird (Reinvestitionsklausel).

Voraussetzung ist der Eintrag in das Handelsregister

Sehr wichtig ist der Hinweis, dass für die Inanspruchnahme der Anleger Direktkommanditist sein muss. Infolgedessen ist die entsprechende Eintragung in das Handelsregister unabdingbar.

Resümee

Schiffsbeteiligungen können somit als hoch interessantes Modell für hohe Steuereinsparungen bei der Übertragung von Vermögen eingesetzt werden. Dafür sprechen neben der sehr günstigen Tonnagebesteuerung (fast steuerfreie Ausschüttungen) die oben beschriebenen erbschaftsteuerrechtlichen Aspekte.
Doch wie bei allen Anlageformen gilt auch hier der Wirtschaftlichkeit der Anlage die höchste Aufmerksamkeit. Erfahrung und Fachwissen sind bei der Auswahl der Schiffsbeteiligung unabdingbar. Selbst in dem aktuell sehr schwierigen Umfeld findet man erstklassige Angebote, die hohe Erträge und Sicherheit verbinden. Qualifizierte Beratung macht sich auch hier bezahlt. Melden Sie sich, um weitere Details zu erfahren.

Mit besten Grüßen

Ihr Michael Rehberger



Eingestellt am 07.03.2009 von M. Rehberger
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